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Mittwoch, 12. September 2012
In schlechter Verfassung...
ihrjournalist, 15:29h
Haben Sie sich eigentlich einmal gefragt, warum die Bundesrepublik Deutschland keine Verfassung hat?
Nun, wir haben ein Grundgesetz, das von vielen gerne mit einer Verfassung gleichgesetzt wird. Das Grundgesetz selbst sieht das anders.
Da die Inkraftsetzung des Grundgesetzes nicht gerade ein durch und durch souveräner Akt war, wie man ihn von einem souveränen Staat erwarten sollte, wollte und konnte man es auch nicht Verfassung nennen.
Schließlich musste das Grundgesetz vom alliierten Kontrollrat genehmigt werden.
Insofern wirkt das Grundgesetz dann auch wenig visionär und inspiriert. Ja, es liest sich mehr wie eine Verwaltungsvorschrift denn wie eine Verfassung und genau genommen ist es das ja auch. Bei vielen Artikeln steht denn auch „alles weitere regelt ein Bundesgesetz“. Klingt nicht grade so, als wäre unser Grundgesetz ein Hort allgemein gültiger Weisheit und immer geltender Grundlagen menschlichen Gemeinwesens.
Eigentlich sollte es das auch nie sein. So heißt es im Grundgesetz abschließend in Artikel 146: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Das Grundgesetz war Teil der Bonner Republik, wie sie heute genannt wird, und somit auch des Bonner Provisoriums. Aber anstatt mit der Wiedervereinigung und dem Wechsel der Hauptstadt das Provisorium zu beenden, führt man es fort mit der Berliner Republik. Wäre es denn nicht langsam an der Zeit, dass – wie es in Artikel 146 heißt – dem deutschen Volk eine Verfassung gegeben wird, die es dann in freier Entscheidung beschließen kann?
Warum passiert das nicht?
Gibt es dafür Gründe?
Und wenn ja, welche?
Warum schaffen unsere Politiker keine Verfassung?
Gut, bei unseren Politikern fällt es schwer, daran zu glauben, dass sie etwas Visionäres, von Weisheit Geprägtes zustande bringen könnten. Immerhin ist eine Verfassung eine Visitenkarte, ein Aushängeschild eines Staates. Da will man sich vielleicht nicht in die Nesseln setzen. Denn auch Mut ist nicht gerade eine herausragende Eigenschaft unserer Politiker.
Oder steckt noch mehr dahinter?
Dürfen und können wir uns unter den augenblicklich gegebenen Umständen vielleicht überhaupt keine Verfassung geben, weil die Bundesrepublik – wie viele behaupten – völkerrechtlich kein wirklicher Staat ist, sondern lediglich ein von Siegermächten besetztes Verwaltungskonstrukt auf einem Teilgebiet des tatsächlich völkerrechtlich immer noch bestehenden deutschen Staates auf Basis der Grenzen des Kaiserreiches?
Wenn dem nicht so ist, warum geben wir uns keine Verfassung?
Es wird Zeit, dass man uns nicht länger im Unklaren lässt, sei es wie es sei.
Wenn keine völkerrechtlichen Gründe dagegen sprechen, haben wir nach über 60 Jahren das Recht auf eine Verfassung, über die wir Deutschen frei entscheiden können.
Sollte es diese völkerrechtlichen Gründe doch geben, so haben wir auch hier das Recht, dies zu erfahren.
Wie kann dieses Land eine gesunde Identität entwickeln, wenn seinen Bürgern die wichtigsten Eckpunkte an Wissen und Grundlagen vorenthalten werden?
Wie können wir jemals frei sein, freie und frei entscheidende Bürger sein, wenn uns jegliche Verantwortung für uns selbst in diesem Rahmen entzogen wird?
Bevor in Brüssel irgendwelche Bürokraten eine europäische Verfassung entwerfen und verabschieden, sollte Deutschland, Deutschlands Bürger, sich endlich selbst eine Verfassung geben dürfen, damit wir auch in freier Entscheidung eine europäische Verfassung für uns annehmen können.
Wer uns dieses Rechtes beraubt, verdient unser Vertrauen nicht. Andreas Lauer
Nun, wir haben ein Grundgesetz, das von vielen gerne mit einer Verfassung gleichgesetzt wird. Das Grundgesetz selbst sieht das anders.
Da die Inkraftsetzung des Grundgesetzes nicht gerade ein durch und durch souveräner Akt war, wie man ihn von einem souveränen Staat erwarten sollte, wollte und konnte man es auch nicht Verfassung nennen.
Schließlich musste das Grundgesetz vom alliierten Kontrollrat genehmigt werden.
Insofern wirkt das Grundgesetz dann auch wenig visionär und inspiriert. Ja, es liest sich mehr wie eine Verwaltungsvorschrift denn wie eine Verfassung und genau genommen ist es das ja auch. Bei vielen Artikeln steht denn auch „alles weitere regelt ein Bundesgesetz“. Klingt nicht grade so, als wäre unser Grundgesetz ein Hort allgemein gültiger Weisheit und immer geltender Grundlagen menschlichen Gemeinwesens.
Eigentlich sollte es das auch nie sein. So heißt es im Grundgesetz abschließend in Artikel 146: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Das Grundgesetz war Teil der Bonner Republik, wie sie heute genannt wird, und somit auch des Bonner Provisoriums. Aber anstatt mit der Wiedervereinigung und dem Wechsel der Hauptstadt das Provisorium zu beenden, führt man es fort mit der Berliner Republik. Wäre es denn nicht langsam an der Zeit, dass – wie es in Artikel 146 heißt – dem deutschen Volk eine Verfassung gegeben wird, die es dann in freier Entscheidung beschließen kann?
Warum passiert das nicht?
Gibt es dafür Gründe?
Und wenn ja, welche?
Warum schaffen unsere Politiker keine Verfassung?
Gut, bei unseren Politikern fällt es schwer, daran zu glauben, dass sie etwas Visionäres, von Weisheit Geprägtes zustande bringen könnten. Immerhin ist eine Verfassung eine Visitenkarte, ein Aushängeschild eines Staates. Da will man sich vielleicht nicht in die Nesseln setzen. Denn auch Mut ist nicht gerade eine herausragende Eigenschaft unserer Politiker.
Oder steckt noch mehr dahinter?
Dürfen und können wir uns unter den augenblicklich gegebenen Umständen vielleicht überhaupt keine Verfassung geben, weil die Bundesrepublik – wie viele behaupten – völkerrechtlich kein wirklicher Staat ist, sondern lediglich ein von Siegermächten besetztes Verwaltungskonstrukt auf einem Teilgebiet des tatsächlich völkerrechtlich immer noch bestehenden deutschen Staates auf Basis der Grenzen des Kaiserreiches?
Wenn dem nicht so ist, warum geben wir uns keine Verfassung?
Es wird Zeit, dass man uns nicht länger im Unklaren lässt, sei es wie es sei.
Wenn keine völkerrechtlichen Gründe dagegen sprechen, haben wir nach über 60 Jahren das Recht auf eine Verfassung, über die wir Deutschen frei entscheiden können.
Sollte es diese völkerrechtlichen Gründe doch geben, so haben wir auch hier das Recht, dies zu erfahren.
Wie kann dieses Land eine gesunde Identität entwickeln, wenn seinen Bürgern die wichtigsten Eckpunkte an Wissen und Grundlagen vorenthalten werden?
Wie können wir jemals frei sein, freie und frei entscheidende Bürger sein, wenn uns jegliche Verantwortung für uns selbst in diesem Rahmen entzogen wird?
Bevor in Brüssel irgendwelche Bürokraten eine europäische Verfassung entwerfen und verabschieden, sollte Deutschland, Deutschlands Bürger, sich endlich selbst eine Verfassung geben dürfen, damit wir auch in freier Entscheidung eine europäische Verfassung für uns annehmen können.
Wer uns dieses Rechtes beraubt, verdient unser Vertrauen nicht. Andreas Lauer
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